Corona-Verordnung Baden-Württemberg:
- Die pandemische Notlage endet zum 02.04.2022. Ab dem 03.04.2022 gelten nun die neuen „Regeln“ welche in der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) zu finden sind.//Aktualisiert am 04.04.2022
- Wir bitten dennoch alle Mitglieder um Vorsicht und entsprechende Einhaltung der schriftlich festgehaltenen Regeln. Auch wenn die Omikron-Variante derzeit einen eher milderen Verlauf andeutet, sollte dennoch ein Hotspot im Verein vermieden und auf entsprechende Hygiene geachtet werden.
- Bitte informieren Sie sich in Ihrer Abteilung, welche Regeln derzeit gelten.
- Danke weiterhin für Ihre Unterstützung!
PDF-Download: Corona-Verordnung des Landes in der ab 3. April 2022 gültigen Fassung
Welche Stufe aktuell in Baden-Württemberg gilt, können Sie den täglichen Corona-Zahlen entnehmen.